Spendenanträge für Betroffene der Hochwasserkatastrophe 2021

An die Bewohner der Gemeinde Kirchsahr,

wie in der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2023 beschlossen, werden die verfügbaren „Zweckgebundenen Spenden für die Ortsgemeinde Kirchsahr“ an die Haushalte die zur Zeit der Flut (14.-15.07.2021) in Kirchsahr betroffen waren, ausgezahlt.

Um die Spendenausgabe zu kalkulieren, müssen betroffene Haushalte den Spendenantrag ausfüllen. Außerdem muss eine Betroffenheitsbescheinigung und eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden.

Die Unterlagen müssen bis zur Frist am 15.11.2023 an die im Spendenantrag angegebene Adresse oder E-Mail gesendet werden.

Für Bewohner die keine Möglichkeit haben, den Antrag auszudrucken oder per E-Mail zu versenden besteht am 08.10.2023 sowie am 22.10.2023 von jeweils 10-12 Uhr die Möglichkeit den Antrag persönlich im Gemeindehaus in Kirchsahr, Seeligenweg 6, abzuholen und auch abzugeben.
So möchten wir sicherstellen, dass wir alle Betroffenen der Gemeinde erreichen und eine Möglichkeit geben können den Antrag zu nutzen.

Den Spendenantrag können Sie hier herunterladen.