Drei-Monats-Frist für das Nachreichen von Unterlagen (v.a. Gutachten)
Der Förderantragantrag kann auch gestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen (vor allem das Gutachten zur den Wiederherstellungskosten) noch nicht vorliegt. Es gibt dann einen Bescheid, der die Grundlage für den Antrag auf eine Abschlagszahlung bildet. In diesem Fall müssen dann die erforderlichen Unterlagen innerhalb von drei Monaten nachgereicht werden. Dies kann u.U. bei den Gutachten zu Problemen führen. Bitte nehmen Sie daher zunächst Kontakt mit einem Gutachter/einer Gutachterin auf um zu klären, wie lange die Erstellung des Gutachtens dauert – um dann in Abhängigkeit davon den Zeitpunkt für die Antragstellung festzulegen!
Gutachtensituation in der VG Altenahr
In den Orten gab es bei den Betroffenen in den letzten Wochen Unsicherheit, weil die Verbandsgemeinde die Erwartung geweckt hat, dass ein Gutachten im Auftrag der VG zur Verfügung gestellt würde. Wie bei der Einwohnerversammlung am 11. Oktober klar gestellt wurde, ist dies nicht der Fall. Wie überall sonst sind auch in der VG Altenahr die Gutachten durch die Betroffenen bei den Gutachter:innen zu beauftragen. In Abstimmung mit der VG hat ein Sachverständiger bei einer größeren Anzahl von Gebäuden in der Vergangenheit eine Schadensdokumentation erstellt. Auf dieser Grundlage werden die Sachverständigen an die jeweils Betroffenen mit einem Gutachtenangebot herantreten – das diese dann annehmen können oder nicht. So oder so müssen Sie sich als Betroffenen selbst darum kümmern, dass ein Gutachten für die Antragstellung erstellt wird.
Gutachten für die Förderanträge bei der ISB
Bitte setzen Sie sich mit einem Gutachter in Verbindung, der ein qualifiziertes Gutachten nach den Bestimmungen des Förderantrages vornehmen kann. Hierzu können ebenfalls die Gutachter zu Rate gezogen werden, die bereits in den Häusern unterwegs waren. Es muss eine gesonderte Beauftragung durch die Betroffenen erfolgen. Sollten sie die Gutachter wählen, die Ihr Haus bereits besichtigt haben, erfolgt voraussichtlich kein neuer Besuch. Hieraus kann sich eine Zeitersparnis ergeben. Die Kosten für Gutachter sind bis zu 80% förderbar. In den nächsten Tagen wird eine entsprechende Übersicht durch die Verbandsgemeinde veröffentlicht, um eine Kontaktaufnahme zu den Gutachtern zu vereinfachen. Sobald die Liste im Info-Point vorliegt, wird diese verbreitet.
Weitere Infos hierzu finden Sie unter: