Antragshilfen zu den Förderanträgen
Infos zu den Antragshilfen finden Sie im Thema „Info-Point“
Das Abkochgebot wurde für alle Ortsteile in Kirchsahr aufgehoben: Kirchsahr Binzenbach Burgsahr Winnen Hürnig Hier kann das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ab sofort wieder uneingeschränkt verwendet werden. Weitere Infos hierzu finden Sie unter: www.swb-regional.de
Drei-Monats-Frist für das Nachreichen von Unterlagen (v.a. Gutachten) Der Förderantragantrag kann auch gestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen (vor allem das Gutachten zur den Wiederherstellungskosten) noch nicht vorliegt. Es gibt dann einen Bescheid, der die Grundlage für den Antrag auf eine Abschlagszahlung bildet. In diesem Fall müssen dann die erforderlichen Unterlagen innerhalb von drei Monaten
Gutachtenfrist und Gutachtensituation in der VG Altenahr Read More »