Jagdgenossenschaft Kirchsahr

Alle Eigentümer von bejagbaren Flächen der Gemeinde Kirchsahr, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, sind Kraft Gesetzes Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Um Mitglied zu werden, bedarf es also nicht eines Beitritts, allerdings muss das Eigentum durch Vorlage eines Grundbuchauszugs nachgewiesen werden. Welche Flächen dazugehören und wer der jeweilige Eigentümer ist, ist im Jagdkataster verzeichnet. Jagdgenossen haben das Recht auf Einsicht des Jagdkatasters.

Ausschnitt einer Katasterkarte von Kirchsahr von 1897
Ausschnitt einer Katasterkarte von Kirchsahr von 1897

Die Jagdgenossenschaft entscheidet über die Verpachtung der Jagd, und die Verwendung der Pachteinnahmen. Das geschieht in der jährlichen Jagdgenossenschaftsversammlung, die im Mittelahrboten angekündigt wird.

Die Jagdgenossenschaft ist per E-Mail erreichbar

Vorstand:
Egon Wittersheim (Vorsitzender)
Karl Zimmer (1. Beisitzer)
Harald Meilicke (Kassenverwalter)

Download: Satzung

Hinweise an die Jagdgenossen:

  • Änderungen des Jagdkatasters können per Email unter Beilage eines aktuellen Grundbuchauszuges mitgeteilt werden. Bei evtl. Rückfragen melden wir uns.
  • Eigentümergemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften) müssen für Erklärungen gegenüber der Jagdgenossenschaft die Zustimmung aller Miteigentümer beibringen, z.B. als schriftliche Vollmacht. Das gilt Insbesondere für die Auszahlung der Jagdpachtanteile.